
Suno v6 and partner licensing are confirmed, but public documents support selected or participating repertoire rather than proven fully licensed use of all three catalogs, and key contract terms remain undisclosed.
Suno schließt Gesamtkataloge von neuem Musikmodell aus
Das Start-up bringt sein neues System zur Musikerzeugung mit Unterstützung von Labels heraus, verzichtet dabei jedoch auf vollständige Songarchive.
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Universal Music Group und Sony Music EntertainmentDie Geschichte geht weiter
Musikkonzerne verklagen KI-Dienst Suno auf neun Milliarden Dollar
20. September 2026Universal und Sony weiten ihren Rechtsstreit um Urheberrechte auf mehr als 60.000 Musiktitel aus und attackieren das nachträgliche Reinwaschen von KI-Modellen.
Das Wesentliche
Suno hat sein neues Musikmodell v6 vorgestellt, nachdem ein Urheberrechtsstreit mit Warner Music Group durch einen Vergleich beigelegt und Partnerschaften mit BMG sowie Believe geschlossen wurden. Statt vollständiger Musikarchive überlassen die Labels dem Start-up jedoch nur Titel jener Künstler, die einer Nutzung und Erlösbeteiligung ausdrücklich zustimmen. Universal und Sony setzen ihre Klagen gegen das Unternehmen derweil vor Gericht fort.
Die Kernpunkte
- Große Plattenlabels verklagten Suno am 24. Juni 2024 wegen des unerlaubten Kopierens von Musiktiteln für das Softwaretraining.
- Die Warner Music Group schloss am 25. November 2025 einen Vergleich, der Suno zur Abschaltung älterer Software und zum Aufbau lizenzierter Modelle verpflichtete.
- Am 9. September 2026 veröffentlichte Suno seine Modellreihe v6 in Partnerschaft mit Warner, BMG und Believe.
- In das neue Trainingssystem flossen ausschließlich Werke ein, deren Urheber ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt hatten; vollständige Kataloge blieben ausgeschlossen.
Aus dem Tagebuch des Redakteurs
Lizenzverträge im Bereich der Künstlichen Intelligenz verschaffen Technologiekonzernen keineswegs automatisch die Rechte an ganzen Katalogen; echter Rechtsfrieden verlangt die Zustimmung der einzelnen Urheber und steht der Musikbranche erst noch bevor.
Wer beteiligt ist
Suno
US-Softwareunternehmen aus Cambridge in Massachusetts, das Musik aus einfachen Texteingaben erzeugt
will → strebt nach Branchenakzeptanz für sein lizenziertes Modell und will alte Rechtsrisiken abbauen
Warner Music Group
einer der weltweit größten Musikverlage und Plattenkonzerne
will → will neue Lizenzeinnahmen erschließen und seinen Künstlern zugleich ein Vetorecht über Stimme und Werk einräumen
Universal Music Group und Sony Music Entertainment
zwei führende Musikkonzerne, die ihre Klagen vor US-Bundesgerichten gegen Suno fortführen
will → fordern gerichtliche Strafen für vergangene Urheberrechtsverletzungen und pochen auf die uneingeschränkte Kontrolle ihrer Archive
BMG
internationales Musikunternehmen, das Masterrechte und Urheberrechte an Kompositionen verwaltet
will → strebt weltweite Lizenzzahlungen an und will Künstler schützen, die an Projekten mit Künstlicher Intelligenz teilnehmen
Believe und TuneCore
Vertriebsgruppe für unabhängige Musiker
will → setzt sich für faire Vergütung und den digitalen Vertrieb freier Künstler ein, die sich für neue KI-Systeme entscheiden
Kurz gefasst
Das US-Start-up Suno zahlt Musikkonzernen mittlerweile Lizenzgebühren, anstatt deren Songs einfach abzugreifen. Berichte, wonach das Unternehmen nun Zugriff auf vollständige Plattenkataloge habe, überzeichnen die Lage jedoch deutlich. Entscheidend ist vor allem der Grundsatzwandel: Die kommerzielle Erzeugung von Musik mit Computerprogrammen hat den Schritt von der Urheberrechtsverletzung zum lizenzierten Geschäftsmodell vollzogen. Damit zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und Technologieanbieter den Zugriff auf Werke künftig von Fall zu Fall mit den jeweiligen Künstlern aushandeln werden, statt pauschale Gesamtkataloge freizugeben. Ob sich dieser Ansatz branchenweit durchsetzt, ist offen, da zwei große Musikkonzerne Suno wegen des früheren Trainings weiterhin vor einem US-Bundesgericht verklagen.
Suno brachte sein neues System v6 am 9. September 2026 auf den Markt und präsentierte zeitgleich Vereinbarungen mit der Warner Music Group, BMG sowie Believe. Entgegen dem Eindruck einer umfassenden Lizenzierung ganzer Musikarchive decken die Verträge nur ausgewählte Titel von Musikschaffenden ab, die sich ausdrücklich zur Teilnahme bereit erklärt haben. Zugleich nimmt das Unternehmen ältere Systeme vom Netz, die noch mit nicht genehmigten Tonaufnahmen trainiert worden waren.
Zahlende Kunden dürfen die erzeugten Stücke zwar kommerziell verwerten, Suno übernimmt jedoch keine Garantie für deren rechtlichen Schutz oder die Freiheit von Vergütungsansprüchen dritter Musiker. Der Rechtsstreit, der diesen Strategiewechsel erzwang, schwelt mit anderen Branchengrößen weiter. Zudem ist bislang unklar, wie die beteiligten Künstler an den Einnahmen beteiligt werden und wie sie die digitale Nachbildung ihrer Stimmen freigeben können.
Wie es sich entwickelte
Musikkonzerne verklagen KI-Start-up wegen Trainingsdaten
Der Druck zum Aufbau eines lizenzierten Musikgenerators entstand nicht durch die eigene Produktplanung, sondern durch eine Klage. Am 24. Juni 2024 reichten Tochtergesellschaften von Universal, Sony und Warner eine Klage bei einem Bundesgericht in Massachusetts ein. Sie warfen Suno vor, urheberrechtlich geschützte Lieder ohne Einwilligung in Trainingssysteme kopiert zu haben. Suno-Chef Mikey Shulman hielt dem entgegen, seine Software erzeuge eigenständige Klänge und spiele keine existierenden Aufnahmen ab. Das juristische Risiko zwang das Unternehmen schließlich dazu, eine Einigung mit der Musikindustrie zu suchen.
Warner schließt ersten Vergleich
Nach 17 Monaten juristischer Auseinandersetzung scherte Warner aus der Klägerfront aus und einigte sich mit Suno auf einen Vergleich. Die Vereinbarung sah vor, dass Suno seine bisherigen Modelle einstellt und 2026 ein neues System auf Basis genehmigter Aufnahmen entwickelt. Warner sicherte seinen Künstlern zu, dass deren Stimmen, Namen und Kompositionen nur nach persönlicher Zustimmung verwendet werden dürfen. Eine öffentliche Liste der genutzten Lieder oder Angaben zum regionalen Geltungsbereich der Rechte machten die Unternehmen nicht.
Strengere Schutzregeln und BMG-Allianz
Im August 2026 führte Suno Schutzfilter ein, die verhindern sollen, dass Nutzer Künstlernamen eingeben oder geschützte Songtexte in das System einspeisen. Zudem passte das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen an und begrenzte Downloads im Vorfeld des Modellwechsels. Am 12. August verkündete BMG eine weltweite Partnerschaft für seinen Katalog aus Aufnahmen und Verlagsrechten. Das Unternehmen stellte klar, dass teilnehmende Urheber und Musiker vergütet würden und der Pakt frühere Forderungen gegen Suno beilegt. Damit entstand zwar ein Rahmenwerk für die Musiknutzung, keineswegs aber ein Zugriff auf jeden einzelnen BMG-Titel für das Modelltraining.
Neue Kundenklauseln und Beitritt von Believe
Am 3. September änderte Suno erneut seine Geschäftsbedingungen und wies darauf hin, dass lizenziertes Trainingsmaterial keinen automatischen Schutz vor Urheberrechtsproblemen bei den Ergebnissen garantiert. Zahlende Abonnenten erhalten lediglich die Rechte übertragen, die Suno selbst an den generierten Stücken zustehen; einen rechtssicheren Schutz schließt das Start-up aus und verweist darauf, dass externe Musiker weiterhin Lizenzansprüche geltend machen können. Kostenlose Nutzer dürfen ihre Stücke nicht kommerziell einsetzen. Am 8. September trat der unabhängige Musikvertrieb Believe samt seiner Tochter TuneCore der Partnerschaft bei, womit Lieder teilnahmewilliger Musiker in das neue Trainingssystem einfließen können.
Start der Modellreihe v6 deckt Widersprüche auf
Am 9. September veröffentlichte Suno die Modellreihe v6 – seine erste Software, die in Zusammenarbeit mit großen Musikunternehmen entstand. Produktchef Jack Brody erklärte, das System sei von Grund auf mit neu lizenzierten Titeln sowie Nutzersignalen anstelle bloßer hochgeladener Audiodateien trainiert worden, wenngleich diese Angaben unbestätigt bleiben. Warner habe die bereitgestellten Lieder selbst ausgewählt, BMG-Titel würden noch verarbeitet, während Material von Universal und Sony außen vor bleibe. Anders als in Branchenrundbriefen dargestellt, sicherten die Verträge keineswegs Zugriff auf vollständige Musikarchive, sondern beschränkten sich auf Werke von Musikern, die einer Nutzung zugestimmt hatten.
Wo die Dinge stehen
Die Kooperationen mit Warner, BMG und Believe gewähren Suno keinen uneingeschränkten Zugriff auf deren Musikbestände. Stattdessen bestimmen die einzelnen Musiker selbst, ob ihre Titel, Namen oder Stimmen zum Training der Software herangezogen oder in digitalen Neuproduktionen genutzt werden dürfen. Detaillierte Trainingsverzeichnisse, Vergütungssätze oder genaue Vertragskonditionen hält Suno bislang unter Verschluss.
Der grundlegende Urheberrechtsstreit ist damit nicht beendet. Während Warner und BMG ihre Verfahren beigelegt haben, halten Universal und Sony an ihrer Bundesklage gegen Suno wegen früherer Modelle fest. Auch wenn Suno betont, dass für v6 keine Aufnahmen von Universal und Sony verwendet wurden, drohen dem Unternehmen für das Training der Vorgängersysteme weiterhin erhebliche Haftungsrisiken.