European Commission officially approved Germany's capacity mechanism worth up to €35.2B on September 2, 2026
Brüssel genehmigt deutsches Kraftwerkspaket über bis zu 35 Milliarden Euro
Die EU-Kommission erlaubt staatliche Beihilfen für wasserstofffähige Gaskraftwerke, um Versorgungsengpässe abzuwenden – die Kosten tragen die Stromkunden.
Das Wesentliche
Deutschland hat die beihilferechtliche EU-Genehmigung für einen 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro schweren Kapazitätsmechanismus erhalten, der den Bau neuer, bis 2045 auf Wasserstoff umzustellender Gaskraftwerke ermöglicht. Die Betreiber erhalten ab 2031 Prämien für das Vorhalten von Reservekapazitäten gegen drohende Dunkelflauten; die Kosten werden über eine neue Umlage direkt an die Stromkunden weitergereicht.
Die Kernpunkte
- Die EU-Kommission genehmigt Fördermittel von 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro für 15-jährige Kapazitätsverträge.
- Erste Ausschreibungen für inländische Neubauten starten 2026, gefolgt von breiteren Auktionsrunden für Speicher und ausländische Kapazitäten in den Jahren 2027 und 2029.
- Neu gebaute Gaskraftwerke mit 15-Jahres-Verträgen müssen von Beginn an wasserstofffähig sein und bis spätestens 2045 klimaneutral arbeiten.
- Die Auszahlung der Bereitschaftsprämien beginnt 2031 mit geschätzten 1 bis 3 Milliarden Euro im ersten Jahr und wird über eine Umlage auf den Strompreis gedeckt.
Prognostizierter jährlicher Kostenrahmen für den deutschen Kapazitätsmechanismus
| Zeitraum | Prognostizierter jährlicher Kostenrahmen (Milliarden Euro) |
|---|---|
| 2031 | 1 to 3 |
| 2032 bis 2045 | 0.9 to 2.3 |
- Offizielle Prognosen der EU-Kommission zu den jährlichen Fördermitteln für die deutsche Kraftwerksreserve.
- Die Bereitschaftsprämien zur Absicherung des Reservebetriebs werden ab 2031 über die Stromrechnungen der Endverbraucher refinanziert.
Aus dem Tagebuch des Redakteurs
Die Freigabe aus Brüssel schafft zwar Rechtssicherheit für die Versorgungssicherheit, doch staatliche Garantien allein garantieren noch keine Bautätigkeit: Erst wenn private Investoren die technischen und finanziellen Auflagen für die Wasserstoffumrüstung akzeptieren, fließt tatsächlich Kapital in neue Kraftwerke.
Wer beteiligt ist
Europäische Kommission
Exekutive der Europäischen Union und Aufsichtsbehörde für staatliche Subventionen
will → Soll faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durchsetzen und zugleich den grünen Umbau der Mitgliedstaaten unterstützen
Deutsche Bundesregierung
Regierung der größten Industrienation Europas
will → Will verlässliche Kraftwerkskapazitäten für die Netzreserve sichern, ohne die gesetzlichen Klimaziele zu verletzen
Deutsche Kraftwerksbetreiber
Energieversorger wie EnBW, RWE und Uniper
will → Wollen langfristige Ertragsgarantien absichern, bevor sie Kapital in steuerbare Reservekapazitäten investieren
Deutsche Stromverbraucher
Private Haushalte und gewerbliche Stromkunden am Bundesnetz
will → Wollen Stromausfälle verhindern und gleichzeitig neue Aufschläge auf ihre Strompreise begrenzen
Kurz gefasst
Die Europäische Kommission hat milliardenschwere Beihilfen für den Bau neuer deutscher Gaskraftwerke freigegeben, die bei Dunkelflauten einspringen und später auf Wasserstoff umgerüstet werden sollen. Um das Stromnetz nach dem Ausstieg aus Atomkraft und Kohle ab 2031 stabil zu halten, darf Berlin Betreibern für das Vorhalten dieser Reservekapazitäten insgesamt zwischen 15,6 und 35,2 Milliarden Euro zusichern. Finanziert wird die Bereitschaftsprämie über einen neuen Aufschlag auf der Stromrechnung von Haushalten und Unternehmen.
Mit dem Brüsseler Beschluss weicht die jahrelange Hängepartie nun konkreten Vorbereitungen für erste Ausschreibungen im Jahr 2026. Zugleich knüpft die EU-Behörde das Geld an strikte Klimavorgaben: Alle geförderten Neuanlagen mit 15-jährigen Verträgen müssen von Beginn an für den Wasserstoffbetrieb ausgelegt sein und bis 2045 vollständig klimaneutral laufen. Ob die Auktionen tatsächlich zu zügigen Neubauten führen, hängt nun davon ab, ob Energiekonzerne die Förderbedingungen als wirtschaftlich tragfähig bewerten, während Verbrauchern zusätzliche Belastungen drohen.
Wie es sich entwickelte
Grünes Licht aus Brüssel für deutsche Bereitschaftsprämien
Die Europäische Kommission hat am 2. September 2026 staatliche Beihilfen von bis zu 35,2 Milliarden Euro für eine bundesweite Kraftwerksreserve genehmigt. Der Beschluss beendet monatelange Verzögerungen um die deutsche Kraftwerksstrategie. Damit erhält Berlin die rechtliche Grundlage, um noch vor dem Ende des Jahrzehnts neue Spitzenlastkraftwerke auszuschreiben und die Stromversorgung in Phasen geringer Wind- und Sonnenenergie abzusichern.
Kommission verbindet Ausschreibungen mit scharfen Umweltauflagen
Die beihilferechtliche Entscheidung steckt den finanziellen und ökologischen Rahmen der Förderung verbindlich ab. Über 15-jährige Vertragslaufzeiten belaufen sich die Gesamtzahlungen auf 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro. Für das Startjahr 2031 veranschlagt die Brüsseler Behörde jährliche Ausgaben von 1 bis 3 Milliarden Euro, die zwischen 2032 und 2045 auf jährlich 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro sinken sollen. Um einen dauerhaften Verbleib bei fossilem Erdgas auszuschließen, müssen sämtliche geförderten Neubauanlagen mit 15-Jahres-Vertrag vom ersten Betriebstag an für die Umstellung auf Wasserstoff gerüstet sein und bis spätestens 2045 vollkommen klimaneutral Strom produzieren. Zudem regelt der Beschluss den schrittweisen Wettbewerb: Die ersten Auktionen im Jahr 2026 sowie eventuelle Nachholrunden 2027 bleiben auf Neubauten im Inland beschränkt. Erst in den anschließenden Auktionsrunden der Jahre 2027 und 2029 öffnet sich das System für Bestandsanlagen, Großspeicher, industrielle Laststeuerung sowie ausländische Erzeuger über direkte Grenzkuppelstellen.
Wo die Dinge stehen
Mit der Genehmigung aus Brüssel ist das zentrale regulatorische Hindernis geräumt, physisch gebaut ist damit jedoch noch kein einziges Kraftwerk. Die Bundesregierung muss nun das Umsetzungsgesetz für die ab 2031 greifende Verbraucherumlage verabschieden, die technischen Auktionsregeln festlegen und die ersten Ausschreibungen für 2026 vorbereiten.
Am Strommarkt richtet sich das Augenmerk nun darauf, ob die Versorger unter diesen Rendite- und Umrüstungsbedingungen tatsächlich Angebote einreichen, wie die Umweltverbände auf die fossilen Übergangsinfrastrukturen reagieren und wie stark die neue Umlage die Stromrechnungen letztlich belasten wird.